Wir kümmern uns!
Wir kümmern uns um den Einzug der an uns abgetretenen Ansprüche auf Ersatz der Mietwagenkosten gegen die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners.
Gerne beraten wir Sie unverbindlich zum Thema Mietwagenkosten!
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf !